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Verfasst: 27.04.2006, 15:34:48
von Kitti
Ja, leider ist der Papst auch gegen Verhütung... Wie will er denn dann eine weitere Verbreitung von AIDS verhindern?!

Verfasst: 27.04.2006, 16:28:22
von Sisi Silberträne
Indem man im Idealfall der Kirche in seinem Leben nur einen einzigen Partner hat - der, mit dem man verheiratet ist. Gut, dadurch werden Geschlechtskrankheiten nicht ausgemerzt, aber die Wahrscheinlichkeit wohl verringert.

Ich finde im Übrigen nicht, dass Abtreibung Mord ist. Bis Ende des dritten Monats ist es gesetzlich erlaubt, also bis aus dem Embryo ein Fetus wird. Beim Fetus sind die Organe schon recht vollständig ausgebildet, beim Embryo aber nicht. Ein Embryo ist für sich allein noch kein vollständiges Lebewesen. Sicher, es gibt Nervenaktivität - aber die gibt es auch bei Insekten, bei denen man keine Hemmungen hat, sie zu erschlagen.

Verfasst: 27.04.2006, 16:30:16
von Kitti
Ja, das stimmt natürlich, aber trotzdem passen manche konserative Einsichten nicht mehr in die heutige Zeit.

Verfasst: 27.04.2006, 16:39:00
von Sisi Silberträne
Da hast du vollkommen recht - nur die Verfechter dieser Ansichten begreifen das nicht. Oder wollen es nicht begreifen. So nach dem Motto, es hat doch immer funktioniert. Ich weiß schon, warum ich mit der Kirche nicht gerade viel am Hut habe :roll:

Verfasst: 27.04.2006, 17:40:59
von Duckly
@Sisi Silberträne Da schließe ich mich dir an ! Ich halte von der Kirche allgemein nicht viel ;)

Verfasst: 27.04.2006, 19:28:38
von Kitti
Ich hab auch nicht viel mit der Kirche zu tun, weil manche Sachen wie gesagt einfach konserativ sind. In Reli lernen wir z.B, dass manche Sachen in der Bibel einfach falsch verstanden worden sind. Wer sagt denn, dass Jungfrau nicht auch junge Frau heißen kann?! Oder das mit den unreinen Frauen sagt mir natürlich erst recht nicht zu!

Verfasst: 27.04.2006, 21:44:23
von Kitti
Wenn man da nur daran denkt, wie lange die Kirche damals gebraucht hat, um die Theorien von Galileo Galilei anzuerkennen, der wurd ja erst 1990 oder so von der Strafe losgesprochen oder so... Die Kirche wusste, dass er Recht hat, aber nein, es hätte ja ihre Macht zerstört...

Verfasst: 28.04.2006, 14:07:13
von Duckly
Genau, dass ist ja leider immer so, bei so machtbesessenen Menschen oder Institutionen. Es ist doch allgemein lustig, dass die Kirche immer gerne lehrt, dass Reichtum nicht alles ist und auf der anderen Seite schmücken sie ihren Vatikan mit Gold und anderen Reichtümern ;) Sehr widersprüchlich, wie ich finde. Nein, für die Kirche habe ich wirklich nichts übrig. Hier lobe ich mir ja noch die Moslems, die sich da eher an die Grundprinzipien ihrer Religion halten !

Verfasst: 28.04.2006, 21:16:13
von Sisi Silberträne
And^y^-[Duckly] hat geschrieben:Ich sehe das auch nochmal anders, weil ich Astronom werden möchte und daher weiß, wie die Welt und das Universum entstanden sind. Daran war aber sicherlich nicht Gott, sondern lediglich die Natur beteiligt !

Wie recht du doch hast.

Ich hab mal mit einer ziemlich fanatischen Christin in nem Forum darüber diskutiert, ob nun die biblische Schöpfungsgeschichte stimmt, oder Darwins Evolutionstheorie. Sie wollte nicht einmal einräumen, dass es SEHR VIELE äußerst schlüssige Beweise für die Evolution gibt. Ich mein, Schöpfungsmythen gibt es doch wirklich in jeder Religion. Ich keine z.B. eine indianische Schöpfungsgeschichte, in der das erste Wesen der Rabe war. Aber Evolution ist etwas, das Menschen aller Religionen verbindet. Und überhaupt das Allerletzte finde ich die Kreationisten in den USA... da frag ich mich, wo bloß meine schöne harte Wand ist, um den Kopf dagegen zu hauen.

Verfasst: 24.10.2007, 15:56:49
von ChristineDaae
Wow... der Unterschied ist schon krass :shock: Aber eins stimmt nicht: Wenn sie schon 16 ist, hat er sich nicht strafbar gemacht, ab 16 darf sie ganz allein entscheiden mit wen sie ins Bett will oder nicht, da ist das Alter dann egal, wenn es ihr nichts ausmacht... :roll:
Ich finds auch teilweise krass dass 13- oder 14jährige unbedingt schon ihr erstes Mal haben wollen, nur um mitreden zu können... Da stimmt doch irgendwas nicht mehr!! :roll:

Andererseits ist es auch nicht so, dass alle so sind. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, einfach so mal mit Minirock in die Schule zu gehen und ich schminke mich auch nicht so stark. Ich habe das zum Glück nicht nötig und abgesehen davon steht es mir nicht... :roll:
Aber einige an unserer Schule sind da schon sehr "aufgestylt". Aber die Lehrer sagen da meistens nichts...

Verfasst: 17.12.2007, 17:49:09
von Theresa
@ChristineDaae: Wenn sie 16 und er 30 Jahre alt ist, dann macht er sich schon strafbar. Du darfst zwar mit 14 mit einem anderen Minderjährigen
Geschlechtsverkehr haben, darfst das aber nich mit einem Volljährigen :wink:

Also zu dem Thema mit den frühreifen Teenager kann ich nur eines sagen:
Ich bin jetzt in der 8. und es ist schon fast nicht mehr auszuhalten mit diesem ständigen Gerede wer, wann, wo shoppen geht usw... Und wer nicht modisch genug angezogen ist, über den soll gefälligst gelästert werden, so denken die meisten... Bei uns hält es sich ja noch in Grenzen: ich bin auf einer katholischen Schule und weil die Nonnen meckern, wenn wir bauchfrei oder mit Shorts rumrennen, gibts so was wenigstens nicht an unserer Schule... Und das einzigste Thema, dass die Mädchen in unserer Jahrgangsstufe, kennen, sind Jungs (und Mode)... Und darüber wird die ganze Zeit geredet :roll: ...

Verfasst: 17.12.2007, 17:55:47
von ChristineDaae
@Theresa: Ich dachte, ab 16 darf man was man will...? *wunder*

Verfasst: 17.12.2007, 18:01:02
von Theresa
Ich nehm alles zurück :wink: ... Hab grad nochmal nachgeschaut:

§ 182
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist


Sorry, ChristineDaae :lol:

Verfasst: 17.12.2007, 18:02:29
von ChristineDaae
Wusste ich doch. *aufatme* :wink:

Verfasst: 17.12.2007, 18:23:28
von Duckly
Ja ja, dass gute alte Strafgesetzbuch :D :lol:

Verfasst: 17.12.2007, 18:50:53
von Duckly
Theresa hat geschrieben:§ 182
§ 182 StGB - Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, dass sie

1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


§ 182 I Nr.1-2, II f. stellt nur unter Strafe, dass ein Erwachsener unter Ausnutzung einer Zwangslage oder Entgelt an einer Person unter 16-Jahren sexuelle Handlungen vornimmt oder sexuelle Handlungen an sich vornehmen lässt.
Entscheidend ist hier der Wortlaut "Ausnutzung einer Zwangslage". § 182 sagt jedoch nichts darüber aus, was passiert, wenn ein Erwachsener bzw. Heranwachsender mit einer Minderjährigen in deren Einverständnis Sex hat. Handelt es sich dann auch noch um die Ausnutzung einer Zwangslage ? Die Jugendliche handelt ja mit freiem Willen und kann ggf. auch die Folgen ihres Handelns realistisch einschätzen.

Vielmehr ist zunächst § 176 StGB zu betrachten, welcher sich allerdings nur auf Kinder ( also alle Personen unter 14 Jahren bezieht )

=>

§ 176 StGB - Sexueller Missbrauch von Kindern

I - Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren ( Kind ) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt [...]

<=

Vergleicht man beide Paragraphen so stellt man fest, dass das StGB keine eindeutige Regelung bezüglich des GS zwischen einem Heranwachsenden und einem Minderjährigen ( 14-18 Jahren ) besitzt. Eine Auslegung über die Grenze des Wortsinns hinaus ist wegen dem Analogieverbot im Strafrecht immer unzulässig. Somit ist wegen § 176 nur der GS zwischen einem Erwachsenen bzw. Heranwachsenden und einem Kind ausdrücklich unter Strafe gestellt.

Jetzt werden vielleicht manche fragen, aber was ist denn mit Marco !? Er ist doch auch erst 17 und somit noch nicht erwachsen. Richtig, aber er wurde auch wegen Vergewaltigung angezeigt und nicht wegen sexuellen Missbrauchs. § 177 I Nr. 3 StGB stellt nicht auf ein bestimmtes Alter ab. Daher kann ein 17-jähriger auch wegen Vergewaltigung angezeigt werden.

Verfasst: 17.12.2007, 19:37:26
von Theresa
Ja, aber, wenn es denn so gewesen wäre, hätte die Familie ihn sowieso anzeigen können, denn das Mädchen war ja erst 13, oder??

Verfasst: 17.12.2007, 21:10:25
von Duckly
Wenn man davon ausgeht, dass § 176 StGB nicht auf ein bestimmtes Alter abstellt, dann schon. Allerdings muss sowieso die Schuldfähigkeit von Marco im Tatzeitpunkt gemäß § 3 JGG positiv festgestellt werden. Wird die Schuldfähigkeit verneint, hat er sich auch nicht strafbar gemacht.

Ich gehe mal davon aus, dass das Gutachten des Sachverständigen stimmt und das Mädchen nicht vergewaltigt wurde. Wegen § 176 StGB könnte er aber durchaus bestraft werden. Inwiefern es eine Rolle spielt, dass Marco glaubte, dass Mädchen sei schon mindestens 16, muss das Gericht klären. Außerdem unterlag er seinen Aussagen nach einem unvermeidbaren Verbotsirrtum gemäß § 17 StGB, der sowieso zum Schuldausschluss führt. Marco wusste ja noch nicht einmal, dass er Unrecht begeht.

Ich denke mal, trotz vieler fragwürdiger Gerichtsurteile der Vergangenheit, dass Marco freigesprochen wird.

Aber zurück zum eigentlichen Thema :)

Verfasst: 17.12.2007, 21:30:35
von ChristineDaae
Ja, das hoffe ich auch. Aber das Mädchen hat ja angeblich behauptet, sie wäre 15, oder?

*zurück zum Thema komm*

Heute lief bei uns in der Schule trotz Minusgraden mit Minirock und tiefem Ausschnitt rum... :shock: Dass der nicht kalt ist -.-

Verfasst: 17.12.2007, 22:09:03
von June
ChristineDaae hat geschrieben:Ja, das hoffe ich auch. Aber das Mädchen hat ja angeblich behauptet, sie wäre 15, oder?

*zurück zum Thema komm*

Heute lief bei uns in der Schule trotz Minusgraden mit Minirock und tiefem Ausschnitt rum... :shock: Dass der nicht kalt ist -.-


Wer schön sein will muss leiden... :lol:

derletzten war's recht lustig, da lief ein Mädl (6 Klasse) total überschminkt mit Top und übelst hochhackigen Schuhen durch die Schule. Sah wirklich schlimm aus. Wir haben uns echt gefragt, was das soll; in dem Alter.
Dann hat sich herausgestellt,dass die nur eine Modenschau gemacht haben und die Schuhe von der Mama waren (mit Tempo vorne ausgestopft) :lol: :lol: